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Klimaschutzgesetz muss geändert werden

Das Klimaschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 29.04.2021 festgestellt. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031 heißt es in dem historischen Urteil. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützerinnen und Klimaschützer - u.a. Fridays for Future - waren damit zum Teil erfolgreich. Der Gesetzgeber muss nun nachbessern. Damit dürfte auch die Verkehrswende zusätzlichen Rückenwind bekommen. Bis Ende 2022 muss die (neue) Bundesregierung ein neues Klimaschutzgesetz vorlegen.

Quellen:

 

 

Letzte Bearbeitung: 02.05.2021, 20:46
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